Entwicklung eines IT-Systems für den Betrieb der Bremischen Hafeneisenbahn und Systemwartung

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IT-Dienstleister gesucht?

Die Freie Hansestadt Bremen bzw. die Bremenports GmbH & Co. KG hat uns gebeten die folgenden Ausschreibung (Vergabe-Nr. 2016/122) zu veröffentlichen. Diese Ausschreibung wird von SoftGuide nicht wie üblich bearbeitet (anonyme Ausschreibung, Recherche und Software-Evaluation).

Wir bitten potentiell geeignete Anbieter stattdessen direkt mit dem Ausschreiber Kontakt aufzunehmen:

 

 

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)

Name und Adressen
Freie Hansestadt Bremen, Stadtgemeinde Bremen, Sonstiges Sondervermögen Hafen, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dieser vertreten durch die bremenports GmbH &Co. KG
Am Strom 2 Bremerhaven 27568
Deutschland
E-Mail: IT-System.HEB@bremenports.de
Fax: +49 471/30901529
NUTS-Code: DE502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de

I.2)

Gemeinsame Beschaffung

I.3)

Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bremenports.solidstore.de/invitations?share=5df9d4b86db73c26c1f2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen.

I.6)

Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)

Umfang der Beschaffung

II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags:
2016/122 IT-System Bremische Hafeneisenbahn

II.1.2)

CPV-Code Hauptteil
48140000

II.1.3)

Art des Auftrags
Dienstleistungen

II.1.4)

Kurze Beschreibung:
Entwicklung eines IT-Systems für den Betrieb der Bremischen Hafeneisenbahn und Systemwartung (3rd-Level- Support). Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.

II.1.5)

Geschätzter Gesamtwert

II.1.6)

Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)

Beschreibung

II.2.1)

Bezeichnung des Auftrags:

II.2.2)

Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000
72262000
50324100
72267000

II.2.3)

Erfüllungsort
NUTS-Code: DE502
Hauptort der Ausführung: Bremerhaven

II.2.4)

Beschreibung der Beschaffung:

Entwicklung eines IT-Systems für den Betrieb der Bremischen Hafeneisenbahn. Das neue IT-System muss folgende Funktionen enthalten:

  • Kundenportal,
  • Betriebsplanung,
  • Disposition,
  • Abrechnung,
  • Statistik (Auswertungen).

Neben der Entwicklung des IT-Systems wird auch noch die Systemwartung in Form eines 3rd-Level-Supports vergeben. Der 1st und 2nd-Level-Support wird durch den Auftraggeber durchgeführt. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.

II.2.5)

Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

II.2.6)

Geschätzter Wert

II.2.7)

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9)

Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Als Kriterien hat der Auftraggeber folgende Bewertungskriterien mit jeweils folgender Gewichtung und möglichen Nutzwert festgelegt:

  • Umsatzkennzahlen 10 % (max. 50 Punkte)
  • Mitarbeiterkennzahlen 10 % (max. 50 Punkte)
  • Referenzen 60 % (max. 300 Punkte)
  • Qualitätsmanagement 10 % (max. 50 Punkte)
  • IT-Sicherheitsmanagement 10 % (max. 50 Punkte)

Weitere Details siehe Teilnahmeunterlage.
Mindestbedingungen dafür, dass ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ist, dass er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximalen erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.

II.2.10)

Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)

Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Systemwartung/-pflege, 2 x 3 Jahre.

II.2.112)

Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)

Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)

Teilnahmebedingungen

III.1.1)

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit vorhanden, Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes bzw. aus dem Partnerschaftsregister bzw. einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes. Soweit eine Gesellschaft nicht in ein Register eingetragen ist (z.B. GbR) ist die Angabe des Namens der Gesellschaft und der Name und die Anschrift aller Gesellschafter erforderlich.

III.1.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen

2. Eigenerklärung mit Angaben,
   a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
   b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
   c) dass nachweislich keine der im nachfolgenden abgedruckten § 123 GWB Abs1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen,
   d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.

Zu c).

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von

der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

III.1.3)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewertungskriterien:

  • Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Referenzen (1-5 Referenzen stellen eine positive Leistungsfähigkeit dar, mehr als 5 Referenzen stellen keine Verbesserung in der Bewertung dar.)
    • Erfahrung in der Entwicklung von Kundenportalen
    • Erfahrung in der Entwicklung von Betriebsplanungsmodulen o Erfahrung in der Entwicklung von Dispositionsmodulen
    • Erfahrung in der Entwicklung von Abrechnungsmodulen o Erfahrung in der Entwicklung von Statistikmodulen
    • Erfahrung in der Entwicklung von Schnittstellen o Qualitätsmanagement
    • IT-Sicherheitsmanagement
III.1.4)

Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

III.1.5)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.6)

Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v.H.,
Mängelansprüche Bürgschaft 3 v.H.

III.1.7)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß VOL/B. Abweichende Regelungen können Bestandteil der Verhandlungen sein.

III.1.8)

Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Im Fall von Bietergemeinschaften, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.2.)

Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.2)

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)

Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)

Beschreibung

IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3)

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4)

Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

IV.1.6)

Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2)

Verwaltungsangaben

IV.2.1)

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29/08/2017 Ortszeit: 12:00

IV.2.3)

Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.3)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

IV.2.6)

Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)

Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2)

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3)

Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.

o Teilnahmewettbewerb:

Unter der in I.3 genannten Adresse sind die Vergabeunterlagen einschließlich der Formblätter für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen.

Diese Formblätter beschreiben, die für den Teilnahmeantrag, insbesondere für die Darstellung der Referenzen, zwingend einzuhaltende Form.

Die ausgefüllten Formblätter sind mit den übrigen Teilnahmeunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Ohne die ausgefüllten Formblätter gilt die Bewerbung als nicht eingereicht und muss zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden!

Die Auswahl der Teilnehmer wird gemäß den unter III.1.1 bis III.1.3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Dabei wird der Auftraggeber ggf. von der Möglichkeit gemäß II.2.9 Gebrauch machen, die Anzahl der Teilnehmer zu verringern. Hierzu wird der Auftraggeber folgendermaßen vorgehen:

Der Auftraggeber wird zunächst im Rahmen der Eignungsprüfung feststellen, ob der Bewerber sämtliche geforderten Angaben und Nachweise gemäß III.1.1 bis III.1.3 in der geforderten Form vorgelegt hat.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Anträge vom Verfahren ausgeschlossen werden können. Es liegt daher im Interesse des Bewerbers, sämtliche von ihm geforderten Unterlagen, Erklärungen,

Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise mit dem Antrag vorzulegen. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, zu diesem Zeitpunkt fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen -soweit rechtlich zulässig- unter Einräumung einer erneuten Frist gemäß §51 Abs. 2 – 5 SektVO nachzufordern (die Gleichbehandlung wird dabei streng eingehalten). Bei einem Verzicht auf Nachforderung oder einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachforderungsfrist durch den Bewerber ist der Antrag zwingend als unvollständig auszuschließen.

Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb wird das Verhandlungsverfahren durchgeführt.

o Verhandlungsverfahren:

Der Auftraggeber fordert maximal 5 geeignete Bewerber auf. Sollten sich mehrere geeignete Bewerber punktgleich den Rang 5 teilen, so fordert der Auftraggeber diese zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber die für die Eignung notwendige Mindest-Punktzahl erreichen, wird der Auftraggeber den Teilnahmewettbewerb unter Änderung der Anforderungen wiederholen.

Hierzu sendet der Auftraggeber den ausgewählten Bewerbern die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Diese enthält neben der „Leistungsbeschreibung“ den geplanten weiteren Verfahrensablauf.

Kurz nach der Angebotsaufforderung finden mit den ausgewählten Bewerbern Briefing Termine statt. Die genaue Terminierung erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe für jeden ausgewählten Bewerber. einzeln. Sollten keine verfahrensbedingten Verzögerungen auftreten, sind diese Termine in den KW 37 und 38 KW vorgesehen.

Fragen der Bewerber werden nur schriftlich angenommen. Nutzen Sie hierfür die E-Mailadresse IT-System.HEB@bremenports.de.

Der genaue Termin der Angebotsabgabe wird mit der Aufforderung zu Angebotsabgabe versendet. Geplant ist die Abgabe der ersten Angebote für KW 46.

Als Zuschlagskriterium wird die einfache Richtwertmethode nach UFAB VI vereinbart. Es wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchgeführt.

Der Auftraggeber behält sich vor, auch in der/den Verhandlungsrunden den Bieterkreis zu reduzieren, die Kriterien hierfür werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72
Bremen 28195
Deutschland
Telefon: +49 421/361-10333
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Internet-Adresse:http://www.bau.bremen.de

VI.4.2)

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3)

Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72
Bremen 28195
Deutschland
Telefon: +49 421/361-10333
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Internet-Adresse:http://www.bau.bremen.de

VI.5.)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2017