Wir stärken das Verhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, ein abgeschlossener Vertrag zeigt das Zugeständnis des Lizenzgebers an den Wunsch seines Kunden nach ununterbrochener Pflege und Wartung der bei ihm laufenden Software.
Wir bieten Urheberrechtsschutz für den Softwarehersteller sowie Sicherheit für den Anwender, beides in Einem. Die Urheberrechte des Lizenzgebers werden bei der Hinterlegung und bei der möglichen Herausgabe an den Anwender nicht verletzt. Das gibt beiden Parteien ein sicheres und vertrauensvolles Gefühl.
FGE, persönlich handelnd als Norbert Ritz, handelt als neutrale Institution und Treuhänder für Softwarehersteller und große IT-Endkunden im Bereich des Intellectual Property Escrow und sichert damit hohe Investitionssummen in hochwertige Softwarelösungen, indem die Kontinuität von Lösungen, die für ein Vorhaben von entscheidender Bedeutung sind, jederzeit gewährleistet werden kann.